Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen |
Stand 14.09.2023
§ 1
Geltungsbereich
§ 2
Angebote und Preise
Es handelt sich um Nettopreise plus Pfand und zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderung im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen werden mit Bekanntgabe an die Kunden wirksam. Die Vorschrift des § 315 BGB findet entsprechende Anwendung.
Sämtliche Preisvereinbarungen und Abweichungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Firma Gross.
§ 3
Lieferung
§ 4
Eigentumsvorbehalt
§ 5
Leergut
§ 6
Zahlung
- der fällige Betrag
- das Fälligkeitsdatum
- die Bankverbindung
- die Gläubiger-ID
- die Mandatsreferenznummer
§ 7
Abrechnungsbestätigung
Der Kunde hat Saldenbestätigungen und sonstige Abrechnungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und Einwendung innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Saldenbestätigung oder Abrechnung schriftlich bei Gross zu erheben. Andernfalls gelten diese als genehmigt, sofern Gross den Kunden zuvor auf Wiederspruchsmöglichkeit hingewiesen hat.
§ 8
Datenverarbeitung
Der Kunde willigt in die geschäftsnotwendige Verarbeitung und der Speicherung seiner Personen bezogenen Daten gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein. Dies gilt als Benachrichtigung im Sinne des §33 Abs.1 Bundesdatenschutzgesetz. Siehe Datenschutzbestimmungen Stand 01.06.2018.
§ 9
Abtretung
Die Übertragung von Rechten oder Pflichten des Kunden aus der Geschäftsverbindung mit Gross bedarf vorbehaltlich der Fälle des § 354 a HGB zu ihrer Wirksamkeit stets der schriftlichen Zustimmung seitens Gross.
§ 10
Allgemeine Vermietbedingungen
Die Inventarpreise für die Leihgegenstände gelten ab Lager Dillingen, mit einem Zuschlag für die Reinigung und Instandhaltung und gilt ohne gesonderte Vereinbarung jeweils für ein Wochenende (Freitag – Montag). Für den An- und Abtransport werden zusätzlich entfernungsabhängige Transportkosten laut Ausweis der Preisliste berechnet. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweilig gesetzlichen Mwst. und bei gleichzeitigem exklusiven Getränkebezug. Die Kalkulation der Abgabepreise von Mietgegenständen beruht auf einer unverzüglichen Anlieferung und Übergabe an einen Verantwortlichen.
Für kundenseitige Verzögerungen und verlängerte Standzeiten, bei der Übergabe, zahlt der Kunde pro vollständiger viertel Stunde 10,00 €.
Für von der Hausadresse des Kunden abweichende Lieferadressen wird ein Betrag von 25,00 € pro Fahrt fällig.
Bestellungen für Kühlwagenbestückungen müssen binnen 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn aufgegeben werden. Für Rückgaben von verbliebenem Vollgut aus Kühlwägen wird die jeweils aktuelle Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt und dabei nur volle Kisten berücksichtigt.
Angebrochene Ware wird lediglich als Leergut gutgeschrieben.
Vorbestellungen sind verbindlich, Stornierungen sind spätestens 1 Woche vor Mietbeginn vorzunehmen, ansonsten ist der Vermieter berechtigt, den vereinbarten Mietpreis zu berechnen.
1. |
Bereitstellung der Mietgegenstände |
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Inventarmietpreise sowie Zuschläge verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mwst. und gelten nur bei gleichzeitigem exklusiven Getränkebezug für Biere und alkoholfreien Getränken. Der Vermieter überlässt dem Mieter verkehrssichere und betriebsbereite Mietgegenstände einschließlich Zubehör zum Gebrauch. Der Mieter ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen unverzüglich nach Überlassung dem Vermieter zu melden. Spätere Beanstandungen werden nicht akzeptiert. Die jeweilige Wasser- und Stromzuleitung ist bauseits zu erbringen. |
2. |
Benutzung des Mietgegenstandes |
a) |
Der Mietgegenstand darf nur vom Mieter, mit dessen Zustimmung auch von dessen Arbeitnehmern oder Mitarbeitern oder durch diese beauftragten Personen genutzt werden. Diese vorgenannten Personen sind Erfüllungsgehilfen des Mieters. |
b) |
Der Mieter hat den Mietgegenstand sorgsam und entsprechend den Bedienungsvorschriften zu behandeln. Das Benutzen der gemieteten Fahrzeuge hat nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zu erfolgen. |
3.
4. |
Benutzung Kohlensäureflaschen/Co2Flasche Auf eine Co2Flasche gilt der jeweils gültige Pfandbetrag. Die Co2 ist innerhalb von 12 Monaten zurück zu geben. Andernfalls wird eine Gebühr der jeweils gültigen Höhe berechnet. Die Nutzung der Co2Flasche ist 180 Tage mietfrei. Nach dem 181 Tag fällt eine Mietgebühr des jeweilig gültigen Tagessatz an. Alle Beträge, Gebühren verstehen sich zzgl. Mwst. Rückgabe des Mietgegenstandes |
a) |
Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand zum Ende der vereinbarten Mietzeit einschließlich aller überlassenen Schlüssel und Mietgegenstandsdokumente dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben. |
b) |
Die Rückgabe des Mietgegenstandes erfolgt zu den Geschäftszeiten des Vermieters, sofern nichts anderes vereinbart wurde. |
c) |
Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Vermieter berechtigt, für jeden weiteren angefangenen Kalendertag die vereinbarte Miete als Entschädigung zu verlangen. Die Geltendmachung des weitergehenden Schadensersatzes ist dem Vermieter unbenommen. Darüber hinaus kann der Vermieter den Mietgegenstand jederzeit in Besitz nehmen. Sollten Leihgegenstände und dessen Zubehör übermäßig stark verschmutzt oder beschädigt zurückgegeben werden, so wird die Reinigung oder die Reparatur von Gross in Rechnung gestellt. Dies gilt auch bei Verlust der Leihgegenstände oder Teilen davon, die dann zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt werden. |
5. |
Mietpreis |
a) |
Der Mietpreis richtet sich nach der jeweilig geltenden Preisliste des Vermieters für Leihinventar und ist nach Rückgabe der Leihgegenstände und Rechnungsstellung sofort fällig. |
b) |
Der Vermieter kann vor Überlassung des Mietgegenstandes eine Vorauszahlung bis zur Hälfte des voraussichtlichen Endpreises verlangen. |
6. |
Unfall, Diebstahl, Brand, Vandalismus ( Anzeigepflicht ) |
a) |
Schäden durch Unfälle, Brand, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus usw. an den Leihgegenständen oder Teilen davon, sind dem Vermieter sofort zu melden. Der Mieter hat unverzüglich die Polizei zu verständigen und dafür Sorge zu tragen, dass derartige Schäden insbesondere polizeilich protokolliert werden. |
b) |
Im Falle von oben genannten Schäden ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter innerhalb von 2 Kalendertagen nach dem Vorfall auch durch einen schriftlichen Unfallbericht, der in allen Punkten sorgfältig und vollständig ausgearbeitet ist, zu unterrichten. |
7. |
Reparatur |
a) |
Wird während der Mietzeit eine Reparatur notwendig, um die Betriebsfähigkeit oder die Verkehrssicherheit eines Mietgegenstandes zu gewährleisten, dürfen Reparaturaufträge nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters erteilt werden, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten einen Betrag von 50,00 EUR übersteigen. |
b) |
Die Reparaturkosten trägt der Vermieter, soweit der Mieter nicht nach den Vorschriften dieser Mietbedingungen selbst haftet. |
8. |
Haftung des Mieters |
a) |
Der Mieter hat die Mietgegenstände in ordnungsgemäßem ( mangelfreien ) Zustand zurückzugeben, indem er sie übernommen hat; dies ist bei Rückgabe von den Vertragsparteien zu bestätigen. Der Mieter haftet während der Dauer des Mietverhältnisses für Schäden an den Mietgegenständen und für Verlust. |
b) |
Der Mieter haftet für die Fälle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit selbst. |
c) |
Der Mieter oder seine Erfüllungsgehilfen haften unbeschränkt für sämtliche Verkehrs- und Ordnungsvergehen. Der Vermieter wird diesbezüglich von allen Kosten, Bußgeldern, Gebühren etc. freigestellt. |
d) |
Betriebsschäden ( z. B. durch Rangieren oder Bedienungsfehler ) sowie Bruchschäden ( z. B. durch Verrutschen der Ladung ) sind keine Unfallschäden. Für derartige Schäden haftet der Mieter stets unbeschränkt. |
9. |
Kündigung |
a) |
Im Falle einer Beschädigung des Mietgegenstandes während der Mietdauer ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt. |
b) |
Der Mieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mietgegenstand bei Beginn des Mietverhältnisses nicht betriebsbereit und verkehrssicher ist und der Vermieter nicht unverzüglich ein Ersatzgegenstand zur Verfügung stellt. |
§ 11
Schlussbestimmungen
1. |
Gemäß § 36 VSBG besteht die Möglichkeit der Online-Streitbeilegung. |
2. |
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 36 VSBG Gross nicht bereit und verpflichtet ist, am Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. |
3. |
Nebenabreden sind nicht getroffen worden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. |
4. |
Erfüllungsort für die Leistungen beider Vertragspartner ist der Sitz der Firma Gross. |
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